Strafbefehl erhalten – und jetzt?
Sie haben einen Strafbefehl erhalten und wissen nicht so recht, was jetzt zu tun ist? Was ist überhaupt ein Strafbefehl und wie kommt er zustande? Lohnt es sich Einspruch einzulegen, oder wird dadurch alles nur noch schlimmer? Wie berechne ich die Einspruchsfrist und was ist, wenn ich die Frist verpasst habe? Soll ich den Strafbefehl besser doch akzeptieren, schließlich bin ich schuldig?
Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Überblick über das Strafbefehlsverfahren. Strafverteidiger Martin Luft beantwortet häufig gestellte Fragen rund um das Thema Strafbefehl in einem kleinen Ratgeber:
- Was ist eigentliche ein Strafbefehl?
- Wie läuft ein Strafbefehlsverfahren ab?
- Was hat es mit den Tagessätzen auf sich?
- Kosten eines Strafbefehls?
- Nachteile des Strafbefehls?
- Vorteile des Strafbefehls?
- Der Strafbefehl ist rechtskräftig, und jetzt?
- Bin ich vorbestraft (Bundeszentralregister/Führungszeugnis)?
- Einspruch empfehlenswert?
- Strafbefehl erhalten – bin aber unschuldig?
- Schuldig – trotzdem Einspruch?
- Beschränkter Einspruch gegen: Tagessatzhöhe
- Beschränkter Einspruch gegen: Anzahl der Tagessätze
- Entzug der Fahrerlaubnis / Fahrverbot droht
- Einspruch (Muster)
- Einspruchsfrist abgelaufen – und jetzt?
- Einspruch zurücknehmen?
- Nach Einspruch: Findet immer eine Hauptverhandlung statt?
- Erfolgreicher Einspruch auch ohne Anwalt möglich?
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