Rechtsanwalt und Strafverteidiger Martin Luft

Ihr kompetenter Ansprechpartner in Sachen Strafbefehl.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Martin Luft hat in seiner juristischen Laufbahn bereits in mehreren hundert Strafbefehlsverfahren die Verteidigung erfolgreich übernommen. 

Er gründete im Jahr 2013 die Kanzlei Luft in Berlin. Zuvor war er in einer renommierten Strafrechts-Boutique in Berlin tätig, trat während des Referendariats aber auch für die Staatsanwaltschaft Berlin vor Gericht auf. In der für Jugendstraf- und Jugendschutzsachen zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft Berlin übernahm er den Sitzungsdienst beim Jugendrichter und knüpfte wertvolle Kontakte innerhalb der Berliner Justiz.

Seitdem ist Rechtsanwalt Luft fast ausschließlich im Bereich des Strafrechts zu Hause und nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil.  Den Lehrgang „Fachanwalt für Strafrecht“ hat er erfolgreich absolviert und pflegt den kollegialen Austausch mit anderen Strafverteidigern. Mittlerweile wurden ca. 1.000 strafrechtliche Mandate erfolgreich bearbeitet.

Seit mehreren Jahren engagiert sich Rechtsanwalt Luft für den juristischen Nachwuchs und bildet angehende Richter, Staats- und Rechtsanwälte für die strafrechtliche Praxis aus.

Rechtsanwalt Luft sieht seine Aufgabe als Strafverteidiger nicht darin, seine Mandanten bei der Verurteilung zu begleiten, sondern das Gerichtsverfahren zu kontrollieren und auch unbequeme Fragen zu stellen. Je nach Verfahrenslage  bedeutet dies, einen Konflikt offensiv auszutragen oder kooperativ einen Deal zu Gunsten der Mandantschaft zu verhandeln. Er wird versuchen, mit allen legalen Mitteln, die Interessen seines Mandanten zu wahren.

Selbstverständlich besteht Zugriff auf neueste Literatur und entsprechende juristische Datenbanken. Rechtsanwalt Luft nimmt regelmäßig Fortbildungen im Bereich des Strafrechts wahr. Im Weiteren ein Einblick in vergangene Seminare:

Fortbildungen 2015

  • „Befragungstechnik / Befragungstaktik im verkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Mandat“, Hr. Alex Wendler
  • „Das Adhäsionsverfahren aus anwaltlicher Sicht“, RiAG Hr. Kai-Uwe Herbst
  • „Rechtsfehler bei der Strafzumessung“, bei Hr. Dr. Andreas Ernemann

Fortbildungen 2016

  • „Die Besetzungsrüge“, Fr. RA Cäcilia Rennert
  • „Effektive Verteidigungsstrategie im Vor- und Hauptverfahren“, Hr. RA Matthias Doehring
  • „Strafverteidigung mit neuer Rechtsprechung – Strategien, Handlungskompetenz, Anträge“, Hr. Dr. Bernd Wagner
  • „Verteidigung gegen Untersuchungshaft Teil I“, Hr. Dr. Frank Nobis
  • „Neue Entwicklungen der Rechtsprechung zum BtMG“, Fr. RA Cäcilia Rennert

Fortbildungen 2017

  • „Verteidigung an den Internationalen Strafgerichtshöfen“ International Criminal Defence Lawyers Germany E.V – Annual Meeting
  • „Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und aktuelle Rechtsfragen aus dem Strafrecht und Strafprozessrecht“, Hr. Prof. Dr.Thomas Fischer
  • „Die aktuellen Gesetzesänderungen im Strafrecht aus der Sicht der Strafverteidigung (mit Vermögensabschöpfung und StPO-Reform), Hr. Dr. Bernd Wagner

Fortbildungen 2018

  • „Update Sexualstrafrecht: Erste Erfahrungen mit der gesetzlichen Neuregelung“, Hr. RA Stefan Conen
  • „Neues Recht und Aktuelle Rechtsprechung Strafprozessrecht“, Hr. RA Frank Zindler
  • „Der Opferanwalt – (nur) eine Nebenrolle im Strafverfahren?!“, Hr. Eicher, Kirsten

Fortbildungen 2019

  • „Möglichkeiten der Einflussnahme im Strafverfahren und Abwehr von Manipulationsstrategien anderer Verfahrensbeteiligter“, Fr. Ass. Jeanette Goslar
  • „Zeugenvernehmung im strafrechtlichen Verfahren“, Fr. Ass. Jeanette Goslar
  • „Was man als Strafverteidiger/in „drauf“ haben muss!“, RA Klaus-Martin Rogg

Fortbildungen 2020

  • „Beweisantrag: Probleme des Konnexitätskriteriums im neu gefassten § 244 Abs. 3 StPO u.a.“, Hr. Dr. Bernd Wagner
  • „Strafverteidigung gegen richterliche Konfliktstrategien u.a.“, Hr. Dr. Bernd Wagner „Nebenklage und Adhäsionsverfahren, u.a. Vertretung im Ermittlungsverfahren“, Fr. RA Christina Clemm
  • „Die Einlassung als Verteidigungsmittel“, Hr. Dr. Bernd Wagner
  • “ Führerscheintourismus / Fahren ohne Fahrerlaubnis“, Fr. Gracia Dahmen
  • „Volkssport „Abhauen“ und die Folgen für die Fahrerlaubnis, u.a. Entzug der Fahrerlaubnis im Strafverfahren“, Fr. Gracia Dahmen

Fortbildungen 2021

  • Workshop Strafverteidigung „Der Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens; Technik zum Stellen von korrekten Beweisanträgen auf Einholung eines Sachverständigengutachtens; Anknüpfungstatsachen und deren Konnexität; Sachkunde eines Gutachters/einer Gutachterin“, Hr. Dr. Bernd Wagner
  • „Beweisanträge im Straf- und OWi-Verfahren; Strategie – Technik – Handlungskompetenz – Feststellungen zum Sachverhalt; Aufklärungsgrundsatz; Grundlagen des Beweisantragsrechts; Konzepte für alle vier Strengbeweismittel“, Hr. Dr. Bernd Wagner
  • „Strafverteidigung als Fehlurteilsprophylaxe; Handlungskompetenz Protokoll statt Zeugenerinnerung (Vorhalt, § 253 StPO); Ausweitung der Ausnahmen des § 250 StPO; Gerichtskundigkeit, Allgemeinkundigkeit und Alltagstheorie“, Hr. Dr. Bernd Wagner
  • „Aktuelle BGH-Entscheidungen im Straf- und Strafverfahrensrecht, Schwerpunkte: Beweisantragsrecht, Befangenheit und Beweisverwertungsverbote; Neues zu Beweisbehauptungen ins Blaue hinein; Neues zur Konnexität bei fortgeschrittener Beweisaufnahme; Unverzüglichkeit des Anbringens von Befangenheitsgesuchen; Neues zur „qualifizierten“ Belehrung des Beschuldigten“, Prof. Dr. Hartmut Schneider
  • „Strafverteidigung in Verfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB; Tatbestand und Rechtsfolgen des § 266a StGB; Begleitstraftaten und an § 266a StGB angrenzende Ordnungswidrigkeiten; Bezüge zum Insolvenzrecht und zur Kurzarbeit; Strafbefreiende Selbstanzeige“, Hr. Oliver Cham

 

Engagement / Mitgliedschaften

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