Strafbefehl: unschuldig!

Strafbefehl erhalten – aber unschuldig!

Strafbefehl unschuldig

Der Rechtsstaat ist alles andere als perfekt, jedes Jahr erhalten unzählige Betroffene Post vom Gericht und sehen sich mit einem Strafbefehl konfrontiert. Strafbefehlsverfahren finden massenhaft statt, es wird nicht so intensiv geprüft wie in einer Hauptverhandlung. Der Strafbefehl wird ausschließlich nach Aktenlage erlassen, nicht immer hat der Betroffene ausreichend Gelegenheit gehabt, seine Sicht der Dinge darzulegen. Daher ist es auch verständlich, dass es nicht nur Schuldige, sondern auch Unschuldige trifft.

Einspruch einlegen = Freispruch?!

Wer unschuldig ist, hat schließlich nichts zu befürchten und wird gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Man wird den Sachverhalt in der Hauptverhandlung aufklären und so die Sache aus der Welt schaffen. Auf die Hauptverhandlung folgt dann der Freispruch? Meistens nicht!

Wie soll ich mich verhalten?

Die oben beschriebene Herangehensweise ist leider etwas blauäugig und realitätsfern: Im Einzelfall ist es sicher möglich, die Angelegenheit auf diesem Wege zu einem guten Ende zu bringen. In der Mehrheit der Fälle sieht es leider ganz anders aus: Der Richter und der Staatsanwalt, zwei gut ausgebildete Juristen, sind nach dem Aktenstudium zu der Auffassung gelangt, dass ausreichend Beweise für eine Straftat vorliegen. Kommt es nun zur Hauptverhandlung, so wird es nicht leicht, den Richter, welcher durch den Strafbefehl voreingenommen ist, denn er hat den Strafbefehl ja selbst erlassen, vom Gegenteil zu überzeugen.

Geht der Beschuldigte ohne Rechtsbeistand in die Hauptverhandlung, so weiß er regelmäßig nicht, was die Staatsanwaltschaft ermittelt hat. Welche Beweise sprechen für die Schuld des Angeklagten? Wie sind die Beweise zu würdigen? Dürfen die Beweise überhaupt vor Gericht verwertet werden? Oft geht der juristische Laie auch davon aus, dass bei der Konstellation ,,Aussage gegen Aussage“ zwingend  ein Freispruch folgen müsse. Schließlich gilt doch der Rechtsgrundsatz ,,in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten. Diese Vorstellung ist aber unzutreffend: Das Gericht kann nach seiner freien Überzeugung dem einen Zeugen glauben und dem anderen nicht. Um die Chancen auf einen Freispruch signifikant zu erhöhen, ist es daher unerlässlich, durch einen Strafverteidiger Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen und sich entsprechend über die Erfolgsaussichten beraten zu lassen.

Sie haben einen Strafbefehl erhalten und sind unschuldig? Als Strafverteidiger helfe ich Ihnen gerne weiter! Ich beantworte Ihre Fragen, kümmere mich um die Akteneinsicht, prüfe die Erfolgsaussichten und entwickle eine optimale Verteidigungsstrategie.

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