Strafbefehl: Ablauf Strafbefehlsverfahren

Wie läuft das Strafbefehlsverfahren ab?

Ablauf Strafbefehl Strafbefehlsantrag

Polizeiermittlungen

Grundlage jedes Strafbefehls ist das Ermittlungsverfahren. Für gewöhnlich erhält die Polizei Kenntnis von einer Straftat durch eigene Beobachtung oder durch eine Anzeige. Die Polizei ermittelt sodann den Sachverhalt, indem sie Zeugen befragt und den Beschuldigten vorlädt. Zur Beweisgewinnung werden hin und wieder auch Hausdurchsuchungen etc. durchgeführt. Hat die Polizei den Fall ausermittelt, schreibt sie einen Abschlussbericht und legt die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft bzw. der Amtsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung vor.

Staatsanwaltschaft trifft die erste Entscheidung

Je nachdem ob die Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungsergebnissen der Polizei zufrieden ist, verlangt sie entweder weitergehende Ermittlungsarbeit oder sie trifft eine Entscheidung in der Sache: Hält sie den Beschuldigten für nicht hinreichend tatverdächtig, so stellt sie das Verfahren ein. In dieser Lage des Verfahrens kann sie außerdem das Verfahren nach sogenannten Opportunitätsgrundsätzen (gegen Geldauflage) einstellen. Bei hinreichendem Tatverdacht, die Staatsanwaltschaft glaubt also, die Beweise für eine spätere Verurteilung würden ausreichen, wird sie entweder Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen. Die Staatsanwaltschaft benennt in ihrem Strafbefehlsantrag sämtliche Beweismittel und schlägt bereits eine ganz bestimmte Strafe vor (z.B. 30 Tagessätze à 50 EUR). Der Strafbefehlsantrag wird zusammen mit der Ermittlungsakte an das zuständige Amtsgericht für Strafsachen versandt. In Berlin ist das Amtsgericht Tiergarten zuständig.

Der Strafrichter unterschreibt

Der Strafrichter hat nun über den Strafbefehlsantrag zu befinden. Er kann den Strafbefehl erlassen oder einen Termin zur Hauptverhandlung anberaumen, außerdem hat er die Möglichkeit den Strafbefehl abzulehnen. Fast allen Strafbefehlsanträgen wird stattgegeben. Bei der Masse an Strafbefehlsanträgen, sollte nicht damit gerechnet werden, dass der Richter jeden einzelnen Fall in aller Ausführlichkeit prüft. Da die Staatsanwaltschaft bereits eine Strafe vorgeschlagen hat, wird der Strafbefehl dadurch erlassen, indem der Strafrichter das Schriftstück unterzeichnet. Nach ein paar Tagen wird der Strafbefehl in einem gelben Umschlag, also mittels Postzustellungsurkunde versandt. Sobald der Strafbefehl zugeht, beginnt die Einspruchsfrist.

Und wie geht es dann weiter?

Nach Zustellung des Strafbefehls läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist. Nachdem die Frist ohne Einlegung eines Einspruchs abgelaufen ist, wird der Strafbefehl rechtskräftig mit allen seinen Konsequenzen.

Falls Sie sich für den Einspruch entscheiden, wird der Strafbefehl nicht rechtskräftig. Ist der Einspruch auf die Tagessatzhöhe beschränkt, so findet in der Regel keine Hauptverhandlung statt. Der Richter entscheidet über den Einspruch im schriftlichen Verfahren. In allen anderen Einspruchsvarianten wird fast immer eine Hauptverhandlung anberaumt. Letztlich endet das Strafbefehlsverfahren durch eine Verfahrenseinstellung, Verurteilung oder im besten Falle durch einen Freispruch.

Haben Sie zum Strafbefehlsverfahren noch eine Frage?

Termin buchen!