Strafbefehl: Beschränkter Einspruch gegen Anzahl der Tagessätze

Strafbefehl: Beschränkter Einspruch gegen Anzahl der Tagessätze

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Es besteht die Möglichkeit gegen einen Strafbefehl einen beschränkten Einspruch einzulegen. Dies ist in Paragraph 410 Abs. 2 StPO geregelt. Häufigster Anwendungsfall des beschränkten Einspruchs gegen den Strafbefehl ist die Beschränkung des Einspruchs auf die Tagessatzhöhe. Aber auch der beschränkte Einspruch gegen die Anzahl der Tagessätze ist bedenkenswert.

Unterschied Tagessatzhöhe und Tagessatzanzahl?

Tagessatzhöhe und Anzahl der Tagessätze unterscheiden sich: Lautet der Strafbefehl beispielsweise auf 50 Tagessätze à 30 €, so sind darunter 50 Tagessätze (Anzahl der Tagessätze) zu verstehen. Die 30 € bildet die Tagessatzhöhe. Die Tagessatzhöhe richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen.

Die Anzahl der Tagessätze ist hingegen unabhängig von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Hier kommt es ausschließlich auf Strafzumessungsgrundsätze an: Um welche Straftat handelt es sich, ist ein hoher Schaden entstanden, sind Personen schwer verletzt worden, ist der Betroffene vorbestraft, hat er ein Geständnis abgelegt oder sich um Wiedergutmachung bemüht? Die Strafjustiz ist bemüht, Fälle vergleichbarer Art auch gleich zu behandeln. Im Regelfall werden Strafen im Rahmen von 20-90 Tagessätzen verhängt. Die Mehrzahl der Fälle liegt erfahrungsgemäß bei 30-50 Tagessätzen. Tagessätze über 90 – gerade bei Ersttätern, werden nur sehr selten verhängt, da dies zwingend zu einer Eintragung im Führungszeugnis führt.

Warum beantragt der Staatsanwalt gerade diese bestimmte Anzahl von Tagessätzen?

Da das Strafbefehlsverfahren ein Massenverfahren ist,  landen immer wieder ähnliche Strafsachen auf dem Tisch des Staatsanwalts. Er wird versuchen, ähnliche Straftaten gleich zu bewerten. Es geht letztlich darum, was bei einer vergleichbaren Tat üblich ist. Was bei einer bestimmten Straftat üblich ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Denn wie oben bereits dargelegt, ist jede Tat im Detail etwas anders. Es müssen individuell strafschärfende aber auch strafmildernde Umstände einbezogen werden. Dem Staatsanwalt, welcher den Strafbefehl beantragt und dem Richter, welcher den Strafbefehl erlässt, steht ein gewisser Ermessensspielraum zu.

Wann lohnt sich ein beschränkter Einspruch gegen die Anzahl der Tagessätze?

Der beschränkte Einspruch lohnt sich zum Beispiel dann, wenn knapp über 90 Tagessätze verhängt wurden. Um eine Vorstrafe zu vermeiden, bietet sich fast immer der Versuch an, durch einen Einspruch die Anzahl der Tagessätze auf 90 oder weniger zu reduzieren.

Es kann aber auch vorkommen, dass der Staatsanwalt bei der Beantragung des Strafbefehls nicht berücksichtigt hat, dass der Betroffene bereits Wiedergutmachung geleistet hat, indem er beispielsweise dem Geschädigten ein Schmerzensgeld gezahlt hat. Möglicherweise stellt sich auch erst jetzt heraus, dass die Tatbeteiligung geringer war als angenommen. Das Strafbefehlsverfahren wird nach Aktenlage entschieden, nicht immer sind alle strafzumessungserheblichen Einzelheiten in der Akte enthalten und somit für den Staatsanwalt und Richter unbekannt. In der nach dem Einspruch stattfindenden Hauptverhandlung werden dann die nicht berücksichtigten Strafzumessungserwägungen in das Verfahren eingeführt, was wiederum zu einer Verringerung der Tagessatzanzahl führen kann.

Sie glauben, die Anzahl der Tagessätze in Ihrem Strafbefehl ist zu hoch? Sie möchten eine Vorstrafe abwenden? Rechtsanwalt Luft soll sich um alles kümmern, von der Akteneinsicht, Einspruchsprüfung, Einspruchseinlegung und Verteidigung in der Hauptverhandlung?

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