Strafbefehl: Vorteile?

Strafbefehl: Vorteile

Strafbefehl Vorteile

Niemand zahlt gerne eine Geldstrafe oder tauscht sein Wohnzimmer gegen eine kleine Gefängniszelle. Es gibt aber tatsächlich Argumente, die im Einzelfall für den Strafbefehl sprechen.

Kostenfaktor – Strafbefehl billiger

Abgesehen von der im Strafbefehl geforderten Geldstrafe, fallen zusätzliche Kosten an, insbesondere Gerichtskosten. Im Vergleich zur klassischen Hauptverhandlung sind die anfallenden Gerichtskosten bei einem Strafbefehl um die Hälfte reduziert, es findet schließlich kein Prozess statt. Außerdem müssen Sie nicht für die Auslagen von Zeugen aufkommen. Gerade wenn auswärtige Zeugen geladen sind, kommen im Einzelfall erhebliche Zusatzkosten auf Sie zu. Diese Kosten fallen selbstverständlich nur dann an, wenn Sie letztlich verurteilt werden, bei einem Freispruch trägt die Staatskasse die Kostenlast.

Eiltempo

Ein anhängiges Ermittlungsverfahren bedeutet im Einzelfall schlaflose Nächte für den Beschuldigten, ein Strafverfahren mit ungewissem Ausgang steht bevor, das schlägt natürlich aufs Gemüt. Ein Strafbefehl bringt daher schnell Gewissheit und schließt das Kapitel ab. Daher ist es ratsam, so früh wie möglich einen Strafverteidiger zu beauftragen, am Besten noch zu Beginn des gegen Sie gerichteten Ermittlungsverfahrens, je früher desto besser. Ihr Strafverteidiger wird gegebenenfalls auf die Staatsanwaltschaft einwirken, mit dem Ziel, einen Deal über einen Strafbefehl zu schließen, und so die Angelegenheit schnell zu einem Ende zu bringen und eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Oft ist auch der Staatsanwaltschaft der Erlass eines Strafbefehls lieber, als eine zeitaufwändige Hauptverhandlung durchzuführen – Staatsanwälte sind chronisch überlastet und sehen sich nicht selten einem Berg von Akten gegenüber.

Vorteil Zeitersparnis

Gerade für Berufstätige ist die Vermeidung einer Hauptverhandlung aus ganz praktischen Gründen von Vorteil. Mehrheitlich finden Gerichtsverhandlungen vormittags statt, dafür opfert man nur ungern Urlaubstage.

Vermeidung der öffentliche Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung findet in der Regel öffentlich statt. Das ist im Prinzip eine begrüßenswerte Errungenschaft, da nur so eine effektive Kontrolle der Justiz durch die Öffentlichkeit stattfinden kann, die Zeiten der Geheimprozesse, in denen hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde, sind endgültig vorbei. Dennoch haben Angeklagte – verständlicherweise – oft Scham, wenn Sie nur an die Anklagebank denken. Daher werden oft auch Strafbefehle akzeptiert, welche zu Unrecht ergangen sind. Zwar ist die Hauptverhandlung öffentlich, für gewöhnlich verirren sich aber nicht viele Zuschauer in einen Gerichtssaal, daher ist es auch eher unwahrscheinlich, dort auf Arbeitskollegen oder Nachbarn zu treffen.

Der Staatsanwalt deckt nicht alles auf

Da Strafbefehlsverfahren im Schnelldurchgang ihre Erledigung finden, kann es gut sein, dass der Staatsanwalt nicht den gesamten Sachverhalt gründlich ermittelt und Straftaten unentdeckt bleiben. Gut möglich, dass Zeugen in der Hauptverhandlung Dinge berichten, welche strafschärfend zu berücksichtigen sind. Angenommen, Sie haben einen Strafbefehl über 60 Tagessätze wegen Körperverletzung erhalten und legen hiergegen Einspruch ein: In der Hauptverhandlung erscheint der Geschädigte als Zeuge und es stellt sich heraus, dass er auf einem Auge sein Sehvermögen eingebüßt hat. Damit wird aus der einfachen Körperverletzung plötzlich eine schwere Körperverletzung. Die Mindeststrafe für schwere Körperverletzung beträgt 1 Jahr Gefängnis. Das Urteil in einer Hauptverhandlung nach Einspruch gegen den Strafbefehl kann auch schlimmer ausfallen. Hier hätte es sich gelohnt den Strafbefehl zu akzeptieren, denn sobald der Strafbefehl rechtskräftig ist, tritt Strafklageverbrauch. Würden die schlimmen Verletzungen erst jetzt, nach Rechtskraft des Strafbefehls bekannt, könnten Sie nicht mehr deswegen angeklagt werden. Ein neues Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung ist ausgeschlossen.

Wie Sie sehen, kann sich ein Strafbefehl im Einzelfall auch lohnen, es gibt aber auch Nachteile. Ob ein Einspruch vermieden werden soll oder in Ihrem Fall doch empfehlenswert ist, werde ich gerne prüfen.

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