Einspruch gegen den Strafbefehl: Muster
Um nur den Einspruch einzulegen, brauchen Sie keinen Rechtsanwalt. Gerade wenn die Zeit drängt und die Einspruchsfrist fast abgelaufen ist, müssen Sie schnell handeln. Kommt Ihr Einspruch innerhalb der 2-Wochen-Frist beim Gericht an, wird der Strafbefehl nicht rechtskräftig, das heißt Sie müssen vorerst auch keine Geldstrafe bezahlen. Als nächstes erhalten Sie vom Gericht eine Ladung zur Hauptverhandlung. Bedenken Sie aber, dass das Gericht Sie zu einer höheren Strafe verurteilen kann.
An das
Amtsgericht
[Name und Anschrift des Gerichts]In der Strafsache
gegen [Ihr Name]
wegen [vorgeworfenes Delikt, z.B. Diebstahl]Az. [Aktenzeichen des Strafbefehls]
lege ich gegen den Strafbefehl vom [DATUM]
Einspruch
ein.
Unterschrift
Begründung des Einspruchs
Damit ein Einspruch auch den gewünschten Erfolg mit sich bringt, genügt es daher nicht, einfach ,,nur“ Einspruch einzulegen – der Einspruch sollte auch (gut) begründet sein. Diese Begründung ist allerdings nur dann möglich, wenn bekannt ist, was die Staatsanwaltschaft ermittelt hat. Welche Beweise liegen gegen Sie vor und wie sind diese zu würdigen? Dürfen diese Beweise überhaupt verwertet werden oder besteht ein Beweisverwertungsverbot? Die Prüfung geschieht durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte und deren Auswertung. Hierfür benötigen Sie einen kompetenten Strafverteidiger an Ihrer Seite. Er wird ausloten, ob ein Einspruch empfehlenswert ist und falls ja, wird er die Einspruchsbegründung formulieren. Selbst wenn Sie unschuldig sind, wäre es höchst fahrlässig darauf zu vertrauen, dass eine Einspruchsbegründung entbehrlich ist, da sich sowieso alles in der Hauptverhandlung aufklärt. Die gute Begründung des Einspruchs ist für den Erfolg entscheidend.
Nur wenn es schnell gehen muss: Muster verwenden
Es ist im Einzelfall aber sinnvoll, den Einspruch selbst zu erklären, gerade wenn die Frist fast abgelaufen ist. Hierfür eignet sich das Muster sehr gut. Beauftragen Sie sodann einen Strafverteidiger, welcher Akteneinsicht beantragt und sich um die Begründung des Einspruchs kümmert. Sollte sich herausstellen, dass ein Einspruch doch nicht sinnvoll ist, kann dieser bis zu Beginn der Hauptverhandlung jederzeit zurückgenommen werden. Als Strafverteidiger helfe ich Ihnen gerne weiter.
Sie haben bereits selbst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt? Jetzt sollten Sie sich dringend an einen Verteidiger wenden, der die eigentliche Strafsache professionell bearbeitet.