Strafbefehl: Beschränkter Einspruch gegen Tagessatzhöhe

Strafbefehl: Beschränkter Einspruch gegen Tagessatzhöhe

Einspruch Tagessatzhöhe

Es gibt Situationen, in denen der Strafbefehl grundsätzlich gerechtfertigt ist. Die Straftat wurde begangen und lässt sich auch nachweisen. Wenn nur die Geldstrafe zu hoch erscheint, besteht die Möglichkeit, einen beschränkten Einspruch gegen den die Tagessatzhöhe einzulegen. Diesen beschränkten Einspruch gegen den Strafbefehl hat der Gesetzgeber ausdrücklich in §410 Abs. 2 StPO vorgesehen: Demnach kann der Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Hierzu gehört der beschränkte Einspruch gegen die Tagessatzhöhe.

Die Tagessatzhöhe darf nicht mit der Anzahl der Tagessätze verwechselt werden. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich ausschließlich nach der persönlichen Schuld des Betroffenen, auf die Einkommenssituation kommt es hier nicht an. Ein Beispiel: Der Beschuldigte stiehlt eine Bohrmaschine im Baumarkt. Egal ob reich oder arm, es wird ein Strafbefehl über z.B. 40 Tagessätze erlassen. Hierbei handelt es sich um die Anzahl der Tagessätze. Wie hoch die Geldstrafe am Ende ausfällt richtet sich dann nach der Tagessatzhöhe:

Die Tagessatzhöhe, bestimmt sich nach dem Einkommen des Beschuldigten. Hier gilt die Faustregel, dass ein Tagessatz 1/30 des Nettoeinkommens entspricht. Bei einem Nettoeinkommen von 3.000 € beträgt der Tagessatz somit 100 EUR. Wer ALG II (Hartz IV) bezieht, wird mit einem Tagessatz von ca. 15 EUR rechnen müssen. Dem Beispiel folgend müsste der Gutverdiener 40 x 100 EUR = 4.000 EUR Strafe bezahlen, der ALG II Bezieher 40 x 15 EUR = 600 EUR. Da das Strafbefehlsverfahren ein Massenverfahren ist, weiß die Strafjustiz aber nur selten, wie hoch das Nettoeinkommen tatsächlich ist. Daher wird das Einkommen oftmals geschätzt, gerne zulasten des Betroffenen. Hinzukommt, dass der Justiz fast nie bekannt ist, ob der Betroffene Unterhaltsverpflichtungen hat oder sonst außergewöhnliche Belastungen tragen muss. Auch das ist zwingend bei der Berechnung des korrekten Tagessatzes zu berücksichtigen.

Wurde in ihrem Fall der Tagessatz zu hoch angesetzt, möglicherweise sind Sie zwischenzeitlich arbeitslos geworden, dann lohnt sich ein Einspruch. Der auf die Tagessatzhöhe beschränkte Einspruch hat gleich drei Vorteile:

1. Der offensichtliche Vorteil besteht natürlich darin, dass im Erfolgsfalle die Geldstrafe viel geringer ausfällt.

2. Nach einem Einspruch gegen den Strafbefehl besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Geldstrafe höher ausfällt. Da hier der Einspruch auf die Tagessatzhöhe beschränkt ist, wird die Anzahl der Tagessätze rechtskräftig und kann nicht mehr vom Gericht abgeändert werden. Insofern fällt beim hier dargestellten beschränkten Einspruch das Risiko einer Verschlechterung weg, es kann also nicht schlimmer werden.

3. Gut möglich, dass sie einer öffentlichen und somit unangenehmen Hauptverhandlung entgehen. Im Regelfall findet nach einem beschränkten Einspruch gegen die Tagessatzhöhe keine Hauptverhandlung statt, der Richter entscheidet durch Beschluss im schriftlichen Verfahren. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Angeklagten, des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft. Geregelt ist dies in §411 Abs. 1 S. 3 StPO.

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