Strafbefehl: was ist das eigentlich?
Von einem Strafurteil hat schon jeder gehört. Was es mit einem Strafbefehl auf sich hat, ist eher unbekannt, obwohl der Strafbefehl viel häufiger erlassen wird als ein klassisches Urteil. Der Gesetzgeber formuliert es in §410 Abs. 3 StPO recht eindeutig:
,,Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben worden ist, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich.“
Der Strafbefehl steht also einem rechtskräftigen Urteil gleich. Der einzige Unterschied zu einem Strafurteil besteht letztlich darin, dass keine öffentliche Hauptverhandlung stattfindet. Fälle der Alltagskriminalität werden daher oftmals ohne Hauptverhandlung – mittels Strafbefehl – zu einem schnellen Abschluss gebracht. Hintergrund für diese Vorgehensweise ist die Entlastung der Strafjustiz, welche ihre Akten möglichst schnell abarbeiten möchte.
Ein Strafbefehl ist aber nicht bei jeder Straftat das Mittel der Wahl: Die Tat muss ein Vergehen sein, bei Verbrechen findet immer eine Hauptverhandlung statt. Verbrechen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit 1 Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Typische Delikte, welche regelmäßig noch mit einem Strafbefehl enden, sind daher solche der eher leichten Kriminalität: Erschleichen von Leistungen (,,Schwarzfahren“), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Sozialhilfebetrug, Ladendiebstahl und Straßenverkehrsdelikte.
Legt der Betroffene, dem ein Strafbefehl zugestellt wurde keinen Einspruch ein, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Nach Verstreichen der Einspruchsfrist, welche 2 Wochen ab Zustellung beträgt, wirkt der Strafbefehl daher wie ein Urteil: Die verhängte Geldstrafe (Regelfall) und die sonstigen Kosten werden fällig, außerdem wird die Strafe in das Bundeszentralregister (BZR) und evtl. auch in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen, so dass Sie ggf. als ,,vorbestraft“ gelten. Daher gilt es gut abzuwägen, ob es Sinn macht, den Strafbefehl einfach zu akzeptieren oder zu kämpfen.
Wie konnte es überhaupt bis zum Erlass des Strafbefehls kommen? Ein kleiner Blick hinter die Kulissen sorgt für Aufklärung.
Möchten Sie gegen den Strafbefehl vorgehen?
Termin buchen!