Strafbefehl: Geht das auch ohne Anwalt?

Strafbefehl erhalten –
erfolgreicher Einspruch ohne Anwalt möglich?

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Sie haben einen Strafbefehl erhalten und sollen nun eine empfindliche Geldstrafe bezahlen? Allein die Geldstrafe stellt oft eine erhebliche Belastung für den Betroffenen dar. Da stellt sich zwangsläufig die Frage, ob es sich lohnt, einen Strafverteidiger zu beauftragen, welcher ebenfalls Geld kostet. Nur wenn Ihr Verteidiger es schafft, einen Freispruch zu erstreiten, übernimmt die Staatskasse die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts, die Gerichtskosten fallen ebenfalls weg. Im allen anderen Fällen, müssen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen. Ob es sich lohnt, einen Rechtsanwalt einzuschalten, hängt maßgeblich von Ihrem Verteidigungsziel ab.

 

Tagessatzhöhe falsch

Die Strafjustiz geht im Strafbefehl von einer falschen Tagessatzhöhe aus. Beispielsweise werden Sie zu 50 Tagessätzen à 60 EUR verurteilt und haben eine Geldstrafe von 3.000 EUR zu tragen. In diesem Beispielsfall wird ein Montasnettoeinkommen von 1.800 EUR (60 EUR x 30 Tage) unterstellt. Sie verdienen aber weniger und Ihre Unterhaltsverpflichtung wurde auch nicht berücksichtigt, so dass dem Strafbefehl eigentlich ein bereinigtes Nettoeinkommen von nur 1.200 EUR zu Grunde gelegt werden müsste. Dies entspräche einem Tagessatz in Höhe von 40 EUR. Bei 50 Tagessätzen zu je 40 EUR müsste die Geldstrafe eigentlich nur 2.000 EUR betragen. In diesem Fall würde ein erfolgreicher Einspruch zu einer Ersparnis von 1.000 EUR führen. Wenn Ihr Rechtsanwalt für Sie einen auf die Tagessätzhöhe beschränkten Einspruch einlegt und diesen umfänglich begründet, fallen im Ergebnis die Anwaltskosten deutlich geringer aus als die gesparte Geldstrafe. Eine Beauftragung eines Rechtsanwalt lohnt sich dann. Ist die Tagessatzhöhe allerdings nur geringfügig zu hoch, muss genau abgewägt werden.

 

Anzahl der Tagessätze falsch

Nehmen wir an, Sie wurden zu zu 50 Tagessätzen zu je 30 EUR verurteilt. Die Tagessatzhöhe von 30 EUR ist nicht zu beanstanden, Sie verdienen tatsächlich 900 EUR monatlich. Im Beispielsfall beträgt die Geldstrafe daher insgesamt 1.500 EUR. Allerdings erachten Sie die Anzahl der Tagessätze für zu hoch. Die Strafe halten Sie nicht für tat- und schuldangemessen. Nach erfolgter Akteneinsicht kann Ihr Strafverteidiger ermitteln, ob die Anzahl der Tagessätze in der Hauptverhandlung wahrscheinlich gesenkt werden kann. Für gewöhnlich ist noch Luft nach unten vorhanden. Ihr Rechtsanwalt wird dann einen auf die Anzahl der Tagessätze beschränkten Einspruch einlegen. Wenn Ihr Verteidiger es nun schafft, die 50 Tagessätze auf 40 zu reduzieren, macht das in diesem Beispielsfall eine Ersparnis von 300 EUR. Allerdings müssen Sie für Gerichts- und Anwaltskosten mehr aufwenden als Sie sparen. Hier muss also genau gerechnet werden.

 

Vorstrafe vermeiden

Jeder rechtskräftige Strafbefehl führt unweigerlich zu einem Eintrag in das Bundeszentralregister, Strafbefehle mit mehr als 90 Tagessätzen sogar zu einem Eintrag im Führungszeugnis – Sie sind dann vorbestraft. Gerade hier lohnt es sich besonders, einen Strafverteidiger zu engagieren. Ihr Verteidiger kann sich dafür einsetzen, dass das Verfahren (gegen Geldauflage) eingestellt wird. Das Verfahren kann mit Zustimmung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft auch nach Erlass eines (nicht rechtskräftigen) Strafbefehls eingestellt werden. Selbst wenn die Einstellung mit einer Geldauflage verbunden ist, wird ein Eintrag in die beiden Register vermieden, Sie gelten weiter als nicht vorbestraft. 

 

Geht das auch ohne Anwalt?

Beim Einspruch gegen einen Strafbefehl besteht kein Anwaltszwang. Sie können selbst Einspruch einlegen und sich in der Hauptverhandlung auch selbst verteidigen. Gerade wenn der Tatvorwurf insgesamt bestritten wird und Sie der Meinung sind, Sie könnten das Gericht von Ihrer Unschuld überzeugen, wird es ohne Anwalt meist sehr schwer. Als Laie ist die Juristensprache und das Strafrecht mit seinen Besonderheiten oft nur schwer verständlich, worauf es in einem Strafverfahren ankommt weiß Ihr Strafverteidiger.

 

 

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