Strafbefehl: Tagessatz?

Tagessatzhöhe

Was steckt hinter den Tagessätzen?

 

Tagessatz: System

Die im Strafbefehl geforderte Geldstrafe orientiert sich an Tagessätzen. Dieses Tagessatz-System zur Bemessung der Geldstrafe hat der Gesetzgeber in §40 StGB normiert. Die Idee hinter diesem System ist Folgende: Die Strafe soll gerecht sein, arme und reiche Menschen gleichermaßen treffen. Dies gelingt aber nur, wenn die Geldstrafe die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt. So ist beispielsweise eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 € für einen Wohlhabenden nur ein Taschengeld, für einen Bezieher von Sozialleistungen dagegen nicht aufzubringen, die Strafe würde ihn viel härter treffen. Der Gerechtigkeitsansatz ist zu begrüßen, in vielen Fällen sieht die Realität aber anders aus: So werden insbesondere bedürftige Menschen durch dieses System stärker belastet als Vermögende. Gutverdiener haben aufgrund ihrer Einkommenssituation bereits Vermögen angehäuft, die Zahlung einer Geldstrafe fällt Ihnen daher viel leichter als einem ALG-II Bezieher, welche sich im Einzelfall einer existenzbedrohenden Situation gegenübersieht.

 

Tagessatz: Anzahl

Die Tagessatzanzahl ist unabhängig von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Blickpunkt steht die Tat: Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass die Anzahl der Tagessätze zwischen fünf und 360 liegt. Welche Tagessatzanzahl im Einzelnen gerechtfertigt ist, bemisst sich nach allgemeinen Strafzumessungsgrundsätzen, welche auch bei einem Strafurteil nach einer Haupterverhandlung gelten: Um welche Straftat handelt es sich, ist ein hoher Schaden entstanden, sind Personen schwer verletzt worden, ist der Betroffene vorbestraft, hat er ein Geständnis abgelegt oder sich um Wiedergutmachung bemüht? Die Strafjustiz ist bemüht, Fälle vergleichbarer Art auch gleich zu behandeln. Im Regelfall werden Strafen im Rahmen von 20-90 Tagessätzen verhängt. Die Mehrzahl der Fälle liegt erfahrungsgemäß bei 30-50 Tagessätzen. Tagessätze über 90 – gerade bei Ersttätern, werden nur sehr selten verhängt, da dies zwingend zu einer Eintragung im Führungszeugnis führt.

 

Tagessatz: Höhe

Hier werden oft Fehler gemacht, obwohl sich die korrekte Tagessatzhöhe eigentlich leicht berechnen lässt. Es gilt das sogenannte Nettoeinkommensprinzip: Das monatliche Nettoeinkommen ist durch 30 zu teilen, das Ergebnis dieser Rechnung entspricht der Tagessatzhöhe. Ein Nettoeinkommen von 1.800 EUR entspricht einem Tagessatz in Höhe von 60 EUR.  Eine Verurteilung zu 20 Tagessätzen (Anzahl) à 60 EUR (Höhe) entspricht einer Gesamtgeldstrafe von 1.200 EUR. Bei der Höhe des Tagessatzes werden alle Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, außerdem Arbeitslosengeld I sowie Arbeitslosengeld II berücksichtigt. Von den Einkünften sind bestimmte Belastungen abzuziehen: Werbungskosten, Betriebsausgaben, Unterhaltsverpflichtungen, bestimmte andere Verbindlichkeiten und außergewöhnliche Belastungen. Zur Frage, was und in welcher Höhe im Einzelfall vom Nettoeinkommen abzuziehen ist, hat sich eine Fülle an Rechtsprechung entwickelt. Details hierzu würden den Rahmen sprengen.

 

Das Gericht weiß normalerweise nicht, wie hoch das Nettoeinkommen ist und welche Abzüge vorzunehmen sind. Da es sich beim Strafbefehl um ein Massenverfahren handelt, werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur selten von der Polizei ermittelt. §40 Abs. 3 StGB erlaubt es dem Gericht, das Einkommen zu schätzen. Diese Schätzungen sind oft falsch und nicht selten zu Lasten des Betroffenen, so dass ein Einspruch gegen den Strafbefehl lohnenswert ist.

 

 

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